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303
Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
4,66€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
10,72€Höchstsatz ×3,5
16,31€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (20)
- 106 Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- 255 Injektion, intraartikulär oder perineural
- 265 Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung
- 270 Infusion, subkutan
- 300 Punktion eines Gelenks
- 306 Punktion der Lunge - auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
- 321 Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters - gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Installation -
- 370 Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln - gegebenenfalls intraoperativ -
- 679 Mediastinoskopie - gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/ oder Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 1776 Eröffnung eines Prostataabszesses vom Damm aus
- 1830 Operative Freilegung einer Niere - gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses -
- 2428 Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
- 2429 Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)
- 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
- 2507 Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) - gegebenenfalls einschließlich Drainage -
- 2515 Bohrlochtrepanation des Schädels
- 2970 Anlage einer Pleuradrainage (z.B. Bülau'sche Heberdrainage)
- 265a Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung
Diese Ziffern sind neben 303 nicht berechnungsfähig.