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200
Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
2,62€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,03€Höchstsatz ×3,5
9,17€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (102)
- 210 Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen -
- 211 Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 212 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - auch als Notverband bei Frakturen -
- 213 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 214 Abduktionsschienenverband - auch mit Stärke- oder Gipsfixation -
- 217 Streckverband
- 218 Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension
- 225 Gipsfingerling
- 227 Gipshülse mit Gelenkschienen
- 228 Gipsschienenverband oder Gipspantoffel
- 229 Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 230 Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -
- 231 Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels
- 232 Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)
- 235 Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel -
- 236 Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
- 237 Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk)
- 238 Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 239 Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
- 240 Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
- 250 Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
- 251 Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
- 252 Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- 253 Injektion, intravenös
- 254 Injektion, intraarteriell
- 255 Injektion, intraartikulär oder perineural
- 256 Injektion in den Periduralraum
- 257 Injektion in den Subarachnoidalraum
- 258 Injektion, intraaortal oder intrakardial -ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter -
- 259 Legen eines Periduralkatheters - in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs -
- 260 Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation -
- 261 Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
- 262 Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)
- 263 Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung
- 265 Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung
- 266 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
- 267 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
- 268 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
- 270 Infusion, subkutan
- 271 Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
- 272 Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
- 273 Infusion, intravenös - gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
- 274 Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung -
- 275 Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
- 276 Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
- 277 Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer
- 278 Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer
- 279 Infusion in das Knochenmark
- 280 Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. ChargenNummer -
- 281 Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen - einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -
- 282 Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 280 oder 281 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -
- 283 Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalem Aortenkatheter - einschließlich der Anlage des Katheters -
- 284 Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme -
- 285 Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut - gegebenenfalls einschließlich Verband -
- 286 Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) -
- 287 Blutaustauschtransfusion (z.B. bei schwerster Intoxikation)
- 288 Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve - gegebenenfalls einschließlich Konservierung -
- 289 Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion - einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 Grad C bis +6 Grad C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 Grad C oder darunter -
- 290 Infiltration gewebehärtender Mittel
- 291 Implantation von Hormonpreßlingen
- 300 Punktion eines Gelenks
- 301 Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks
- 302 Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
- 303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
- 304 Punktion der Augenhöhle
- 305 Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)
- 306 Punktion der Lunge - auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
- 307 Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- 308 Gewebeentnahme aus der Pleura - gegebenenfalls einschließlich Punktion -
- 310 Punktion des Herzbeutels
- 311 Punktion des Knochenmarks - auch Sternalpunktion -
- 312 Knochenstanze - gegebenenfalls einschließlich Entnahme von Knochenmark -
- 314 Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens
- 315 Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
- 316 Punktion des Douglasraums
- 317 Punktion eines Adnextumors - auch einschließlich Douglaspunktion -
- 318 Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
- 319 Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse
- 321 Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters - gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Installation -
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 745 Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
- 756 Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen
- 758 Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung
- 1275 Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/ oder der Hornhaut
- 1276 Instrumentelle Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfl che, aus der Lederhaut und/oder von eingebrannten Fremdkörpern aus der Bindehaut und/oder der Hornhaut
- 1277 Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes
- 1278 Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus der Hornhaut mittels Präparation
- 1320 Einspritzung unter die Bindehaut
- 1338 Chemische Ätzung der Hornhaut
- 1339 Abschabung der Hornhaut
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2001 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
- 2002 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
- 2004 Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
- 2005 Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2253 Knochenspanentnahme
- 2254 Implantation von Knochen
- 250a Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
- 265a Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung
- 286a Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) -
- 305a Punktion der Liquorräume durch die Fontanelle
Diese Ziffern sind neben 200 nicht berechnungsfähig.