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Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen -

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
4,37€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
10,05€
Höchstsatz ×3,5
15,30€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.