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208
Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
1,75€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
4,03€Höchstsatz ×3,5
6,13€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (21)
- 210 Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen -
- 211 Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 212 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - auch als Notverband bei Frakturen -
- 213 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 214 Abduktionsschienenverband - auch mit Stärke- oder Gipsfixation -
- 217 Streckverband
- 218 Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension
- 225 Gipsfingerling
- 227 Gipshülse mit Gelenkschienen
- 228 Gipsschienenverband oder Gipspantoffel
- 229 Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 230 Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -
- 231 Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels
- 232 Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)
- 235 Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel -
- 236 Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
- 237 Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk)
- 238 Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 239 Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
- 240 Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
Diese Ziffern sind neben 208 nicht berechnungsfähig.