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236

Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
54,79€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
126,02€
Höchstsatz ×3,5
191,77€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
  • 207 Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
  • 208 Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
  • 227 Gipshülse mit Gelenkschienen
  • 230 Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -
  • 240 Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
  • 247 Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
  • 3316 Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf

Diese Ziffern sind neben 236 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 235 Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel - Nächste Ziffer 237 Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk)
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