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236
Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
54,79€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
126,02€Höchstsatz ×3,5
191,77€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 207 Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
- 208 Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
- 227 Gipshülse mit Gelenkschienen
- 230 Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -
- 240 Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
- 247 Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
- 3316 Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf
Diese Ziffern sind neben 236 nicht berechnungsfähig.