Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
235

Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel -

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
43,72€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
100,56€
Höchstsatz ×3,5
153,02€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.