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227

Gipshülse mit Gelenkschienen

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
17,49€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
40,23€
Höchstsatz ×3,5
61,22€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (9)

  • 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
  • 207 Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
  • 208 Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
  • 230 Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -
  • 231 Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels
  • 232 Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)
  • 235 Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel -
  • 236 Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
  • 247 Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband

Diese Ziffern sind neben 227 nicht berechnungsfähig.

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