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225
Gipsfingerling
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
4,08€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
9,38€Höchstsatz ×3,5
14,28€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 207 Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
- 208 Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
- 247 Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
Diese Ziffern sind neben 225 nicht berechnungsfähig.