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239
Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,72€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
100,56€Höchstsatz ×3,5
153,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 207 Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
- 208 Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
- 213 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
- 230 Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -
- 231 Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels
- 232 Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)
- 247 Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
- 3314 Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter
- 3315 Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für das Bein mit Becken
Diese Ziffern sind neben 239 nicht berechnungsfähig.