Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
3314
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
22,09€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
50,81€Höchstsatz ×3,5
77,32€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 3314 nicht berechnungsfähig.