Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
756
Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
7,05€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
16,22€Höchstsatz ×3,5
24,68€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 745 Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
Diese Ziffern sind neben 756 nicht berechnungsfähig.