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745
Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
2,68€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,16€Höchstsatz ×3,5
9,38€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 756 Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen
Diese Ziffern sind neben 745 nicht berechnungsfähig.