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746
Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
2,68€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
6,16€Höchstsatz ×3,5
9,38€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 746 nicht berechnungsfähig.