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Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung

F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
2,56€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
5,89€
Höchstsatz ×3,5
8,96€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.