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2004
Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
13,99€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
32,18€Höchstsatz ×3,5
48,97€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
- 2005 Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2033 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
- 2065 Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 3219 Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses
Diese Ziffern sind neben 2004 nicht berechnungsfähig.