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2004

Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
13,99€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
32,18€
Höchstsatz ×3,5
48,97€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
  • 2003 Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
  • 2005 Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
  • 2033 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
  • 2065 Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
  • 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
  • 3219 Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses

Diese Ziffern sind neben 2004 nicht berechnungsfähig.

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