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2003
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
7,58€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
17,43€Höchstsatz ×3,5
26,53€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2004 Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
- 2005 Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2006 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -
- 2033 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
- 2065 Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 3219 Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses
Diese Ziffern sind neben 2003 nicht berechnungsfähig.