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2002
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
9,33€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
21,46€Höchstsatz ×3,5
32,66€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2001 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
- 2033 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2586 End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung - einschließlich Wundversorgung -
- 3219 Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses
Diese Ziffern sind neben 2002 nicht berechnungsfähig.