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2001
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
7,58€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
17,43€Höchstsatz ×3,5
26,53€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 763 Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expressionen - gegebenenfalls einschließlich Naht -
- 1325 Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde
- 1326 Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde - auch mit Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung -
- 2000 Erstversorgung einer kleinen Wunde
- 2002 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2033 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
- 2073 Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
- 2586 End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung - einschließlich Wundversorgung -
- 3219 Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses
Diese Ziffern sind neben 2001 nicht berechnungsfähig.