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2586

End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung - einschließlich Wundversorgung -

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
78,69€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
180,99€
Höchstsatz ×3,5
275,42€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 2001 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
  • 2002 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
  • 2238 Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 - einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben -
  • 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
  • 2585 Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich
  • 2587 Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven
  • 2594 Transposition eines Nerven mit interfaszikulärer mikrochirurgischer Nervennaht

Diese Ziffern sind neben 2586 nicht berechnungsfähig.

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