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2586
End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung - einschließlich Wundversorgung -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
78,69€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
180,99€Höchstsatz ×3,5
275,42€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 2001 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
- 2002 Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
- 2238 Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 - einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben -
- 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2585 Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich
- 2587 Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven
- 2594 Transposition eines Nerven mit interfaszikulärer mikrochirurgischer Nervennaht
Diese Ziffern sind neben 2586 nicht berechnungsfähig.