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2585
Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
151,55€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
348,57€Höchstsatz ×3,5
530,43€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2584 Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
- 2586 End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung - einschließlich Wundversorgung -
Diese Ziffern sind neben 2585 nicht berechnungsfähig.