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2584
Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
86,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€Höchstsatz ×3,5
301,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (16)
- 1625 Fazialisdekompression, als selbständige Leistung
- 2238 Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 - einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben -
- 2282 Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder - fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung
- 2283 Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei Segmenten, ein- oder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)
- 2381 Einfache Hautlappenplastik
- 2382 Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
- 2571 Operation einer Missbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina oder Verschluss einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder Operation einer Meningozele
- 2572 Operation einer Missbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina mit plastischer Rekonstruktion des Wirbelkanals und/oder Faszienplastik
- 2580 Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven
- 2581 Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes
- 2582 Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung
- 2583 Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2585 Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich
- 2592 Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, als selbständige Leistung
- 2593 Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung
- 2594 Transposition eines Nerven mit interfaszikulärer mikrochirurgischer Nervennaht
Diese Ziffern sind neben 2584 nicht berechnungsfähig.