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2382
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,07€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,06€Höchstsatz ×3,5
150,75€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (11)
- 1438 Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel
- 1449 Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
- 1450 Rekonstruierende Totalplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
- 1551 Operative Versorgung einer Trümmerverletzung des Kehlkopfes und/oder der Trachea - gegebenenfalls mit Haut- und/oder Schleimhautplastik, auch mit Sternotomie -
- 2050 Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
- 2415 Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
- 2416 Aufbauplastik nach Mammaamputation - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
- 2571 Operation einer Missbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina oder Verschluss einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder Operation einer Meningozele
- 2572 Operation einer Missbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina mit plastischer Rekonstruktion des Wirbelkanals und/oder Faszienplastik
- 2584 Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
- 2392a Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe - einschließlich plastischer Deckung -
Diese Ziffern sind neben 2382 nicht berechnungsfähig.