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1449

Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
215,66€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
496,02€
Höchstsatz ×3,5
754,81€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 1450 Rekonstruierende Totalplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
  • 1452 Umfangreiche operative Teilentfernung der äußeren Nase
  • 1453 Operative Entfernung der gesamten Nase
  • 1456 Operative Verschmälerung des Nasensteges
  • 1457 Operative Korrektur eines Nasenflügels
  • 2382 Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation

Diese Ziffern sind neben 1449 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1448 Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen und am knöchernen Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen Nächste Ziffer 1450 Rekonstruierende Totalplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
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