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1449
Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
215,66€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
496,02€Höchstsatz ×3,5
754,81€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 1450 Rekonstruierende Totalplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
- 1452 Umfangreiche operative Teilentfernung der äußeren Nase
- 1453 Operative Entfernung der gesamten Nase
- 1456 Operative Verschmälerung des Nasensteges
- 1457 Operative Korrektur eines Nasenflügels
- 2382 Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
Diese Ziffern sind neben 1449 nicht berechnungsfähig.