Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1450
Rekonstruierende Totalplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
431,33€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
992,06€Höchstsatz ×3,5
1509,66€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 1449 Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
- 1452 Umfangreiche operative Teilentfernung der äußeren Nase
- 1453 Operative Entfernung der gesamten Nase
- 1456 Operative Verschmälerung des Nasensteges
- 1457 Operative Korrektur eines Nasenflügels
- 2381 Einfache Hautlappenplastik
- 2382 Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
Diese Ziffern sind neben 1450 nicht berechnungsfähig.