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1448
Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen und am knöchernen Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
138,14€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
317,72€Höchstsatz ×3,5
483,49€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (16)
- 1425 Ausstopfung der Nase von vorn, als selbständige Leistung
- 1426 Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung
- 1429 Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung
- 1430 Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/ oder Probeexzision
- 1435 Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/ oder Kauterisation, auch beidseitig
- 1438 Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel
- 1439 Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
- 1445 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand
- 1446 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste
- 1447 Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
- 1455 Plastische Operation zum Verschluß einer Nasenscheidewandperforation
- 1456 Operative Verschmälerung des Nasensteges
- 2250 Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen
- 2253 Knochenspanentnahme
- 2255 Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
- 2256 Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen
Diese Ziffern sind neben 1448 nicht berechnungsfähig.