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1430
Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/ oder Probeexzision
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
6,94€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
15,96€Höchstsatz ×3,5
24,29€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (17)
- 1428 Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der Nase
- 1429 Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung
- 1435 Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/ oder Kauterisation, auch beidseitig
- 1438 Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel
- 1439 Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
- 1440 Operative Entfernung einzelner Nasenpolypen oder anderer Neubildungen einer Nasenseite
- 1441 Operative Entfernung mehrerer Nasenpolypen oder schwieriger zu operierender Neubildungen einer Nasenseite, auch in mehreren Sitzungen
- 1445 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand
- 1446 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste
- 1447 Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
- 1448 Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen und am knöchernen Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
- 1455 Plastische Operation zum Verschluß einer Nasenscheidewandperforation
- 1458 Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses
- 1470 Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus - einschlie lich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand -
- 2320 Einrichtung der gebrochenen knöchernen Nase einschließlich Tamponade - gegebenenfalls einschließlich Wundverband -
- 2401 Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
Diese Ziffern sind neben 1430 nicht berechnungsfähig.