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1428
Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der Nase
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
21,57€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
49,61€Höchstsatz ×3,5
75,50€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1427 Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung
- 1430 Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/ oder Probeexzision
- 2320 Einrichtung der gebrochenen knöchernen Nase einschließlich Tamponade - gegebenenfalls einschließlich Wundverband -
Diese Ziffern sind neben 1428 nicht berechnungsfähig.