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1441
Operative Entfernung mehrerer Nasenpolypen oder schwieriger zu operierender Neubildungen einer Nasenseite, auch in mehreren Sitzungen
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
17,25€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
39,68€Höchstsatz ×3,5
60,38€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1430 Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/ oder Probeexzision
- 1439 Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
- 1440 Operative Entfernung einzelner Nasenpolypen oder anderer Neubildungen einer Nasenseite
Diese Ziffern sind neben 1441 nicht berechnungsfähig.