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1441

Operative Entfernung mehrerer Nasenpolypen oder schwieriger zu operierender Neubildungen einer Nasenseite, auch in mehreren Sitzungen

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
17,25€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
39,68€
Höchstsatz ×3,5
60,38€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.