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1445
Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
26,99€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
62,08€Höchstsatz ×3,5
94,47€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 1430 Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/ oder Probeexzision
- 1438 Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel
- 1439 Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
- 1440 Operative Entfernung einzelner Nasenpolypen oder anderer Neubildungen einer Nasenseite
- 1446 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste
- 1447 Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
- 1448 Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen und am knöchernen Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
- 1455 Plastische Operation zum Verschluß einer Nasenscheidewandperforation
- 1492 Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena
Diese Ziffern sind neben 1445 nicht berechnungsfähig.