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1492
Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
75,19€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
172,94€Höchstsatz ×3,5
263,17€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1438 Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel
- 1439 Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
- 1445 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand
- 1446 Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste
Diese Ziffern sind neben 1492 nicht berechnungsfähig.