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1470
Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus - einschlie lich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand -
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,07€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,06€Höchstsatz ×3,5
150,75€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 1430 Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/ oder Probeexzision
- 1438 Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel
- 1439 Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
- 1440 Operative Entfernung einzelner Nasenpolypen oder anderer Neubildungen einer Nasenseite
- 1469 Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus
- 1471 Operative Eröffnung der Stirnhöhle - gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen - vom Naseninnern aus
- 1486 Radikaloperation der Kieferhöhle
- 1487 Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen
- 1488 Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite
Diese Ziffern sind neben 1470 nicht berechnungsfähig.