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1469
Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€Höchstsatz ×3,5
113,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 1470 Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus - einschlie lich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand -
- 1471 Operative Eröffnung der Stirnhöhle - gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen - vom Naseninnern aus
- 1485 Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
- 1486 Radikaloperation der Kieferhöhle
- 1487 Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen
- 1488 Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite
Diese Ziffern sind neben 1469 nicht berechnungsfähig.