Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1485
Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
53,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€Höchstsatz ×3,5
188,51€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (10)
- 1465 Punktion einer Kieferhöhle - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten -
- 1467 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung -
- 1468 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
- 1469 Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus
- 1471 Operative Eröffnung der Stirnhöhle - gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen - vom Naseninnern aus
- 1472 Anbohrung der Stirnhöhle von außen
- 1473 Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen
- 1486 Radikaloperation der Kieferhöhle
- 1487 Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen
- 1488 Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite
Diese Ziffern sind neben 1485 nicht berechnungsfähig.