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1468

Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus

J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
17,25€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
39,68€
Höchstsatz ×3,5
60,38€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (6)

  • 1465 Punktion einer Kieferhöhle - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten -
  • 1466 Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) - gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465 -
  • 1467 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung -
  • 1485 Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
  • 1486 Radikaloperation der Kieferhöhle
  • 1488 Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite

Diese Ziffern sind neben 1468 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1467 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung - Nächste Ziffer 1469 Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus
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