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1468
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
17,25€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
39,68€Höchstsatz ×3,5
60,38€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 1465 Punktion einer Kieferhöhle - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten -
- 1466 Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) - gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465 -
- 1467 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung -
- 1485 Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
- 1486 Radikaloperation der Kieferhöhle
- 1488 Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite
Diese Ziffern sind neben 1468 nicht berechnungsfähig.