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1466
Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) - gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465 -
J Abschnitt J · Hals-, Nasen-, OhrenheilkundeGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
10,38€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
23,87€Höchstsatz ×3,5
36,33€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1418 Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums - gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder -
- 1465 Punktion einer Kieferhöhle - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten -
- 1467 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung -
- 1468 Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
Diese Ziffern sind neben 1466 nicht berechnungsfähig.