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2401
Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
7,75€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
17,83€Höchstsatz ×3,5
27,13€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 744 Stanzen der Haut, je Sitzung
- 1155 Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 1156 Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
- 1430 Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/ oder Probeexzision
- 1767 Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial
- 2040 Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)
- 2084 Sehnenscheidenstenosenoperation - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision -
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
- 3067 Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 2401 nicht berechnungsfähig.