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1767

Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
26,99€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
62,08€
Höchstsatz ×3,5
94,47€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 315 Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
  • 1765 Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung derselben Seite -, einseitig
  • 1766 Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung(en) -, beidseitig
  • 2401 Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)
  • 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)

Diese Ziffern sind neben 1767 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1766 Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung(en) -, beidseitig Nächste Ziffer 1768 Operation eines Leistenhodens, einseitig
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