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1767
Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
26,99€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
62,08€Höchstsatz ×3,5
94,47€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 315 Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
- 1765 Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung derselben Seite -, einseitig
- 1766 Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung(en) -, beidseitig
- 2401 Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
Diese Ziffern sind neben 1767 nicht berechnungsfähig.