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1768
Operation eines Leistenhodens, einseitig
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
69,94€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
160,86€Höchstsatz ×3,5
244,79€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1768 nicht berechnungsfähig.