Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1769

Operation eines Leistenhodens, beidseitig

K Abschnitt K · Urologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
86,27€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€
Höchstsatz ×3,5
301,95€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 1769 nicht berechnungsfähig.