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1765
Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung derselben Seite -, einseitig
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,07€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,06€Höchstsatz ×3,5
150,75€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1766 Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung(en) -, beidseitig
- 1767 Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial
- 1771 Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung
- 1772 Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1765 nicht berechnungsfähig.