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1772
Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung
K Abschnitt K · UrologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
86,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
198,42€Höchstsatz ×3,5
301,95€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1765 Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung derselben Seite -, einseitig
- 1766 Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung(en) -, beidseitig
- 1771 Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung
Diese Ziffern sind neben 1772 nicht berechnungsfähig.