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2040
Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€Höchstsatz ×3,5
113,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2401 Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)
- 2403 Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
- 2404 Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
Diese Ziffern sind neben 2040 nicht berechnungsfähig.