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2404
Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
32,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
74,27€Höchstsatz ×3,5
113,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 2040 Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)
- 2051 Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
- 2052 Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
- 2405 Entfernung eines Schleimbeutels
- 2407 Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln - und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
- 2408 Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla
- 2757 Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst - einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane
- 2885 Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst
- 2886 Entfernung einer großen Blutadergeschwulst
Diese Ziffern sind neben 2404 nicht berechnungsfähig.