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2051
Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
34,97€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
80,43€Höchstsatz ×3,5
122,40€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2403 Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
- 2404 Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
- 2405 Entfernung eines Schleimbeutels
Diese Ziffern sind neben 2051 nicht berechnungsfähig.