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2050
Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
104,92€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
241,32€Höchstsatz ×3,5
367,22€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (9)
- 2253 Knochenspanentnahme
- 2255 Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
- 2380 Überpflanzung von Epidermisstücken
- 2381 Einfache Hautlappenplastik
- 2382 Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
- 2383 Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -
- 2392 Anlage eines Rundstiellappens
- 2393 Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)
- 2394 Implantation eines Rundstiellappens - einschließlich Modellierung am Ort -
Diese Ziffern sind neben 2050 nicht berechnungsfähig.