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2393
Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,07€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,06€Höchstsatz ×3,5
150,75€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2050 Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
- 2391 Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung, in mehreren Sitzungen
- 2392 Anlage eines Rundstiellappens
- 2394 Implantation eines Rundstiellappens - einschließlich Modellierung am Ort -
- 2392a Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe - einschließlich plastischer Deckung -
Diese Ziffern sind neben 2393 nicht berechnungsfähig.