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2392

Anlage eines Rundstiellappens

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
52,46€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
120,66€
Höchstsatz ×3,5
183,61€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (5)

  • 2050 Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
  • 2391 Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung, in mehreren Sitzungen
  • 2393 Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)
  • 2394 Implantation eines Rundstiellappens - einschließlich Modellierung am Ort -
  • 2392a Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe - einschließlich plastischer Deckung -

Diese Ziffern sind neben 2392 nicht berechnungsfähig.

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