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2392
Anlage eines Rundstiellappens
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
52,46€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
120,66€Höchstsatz ×3,5
183,61€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2050 Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
- 2391 Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung, in mehreren Sitzungen
- 2393 Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)
- 2394 Implantation eines Rundstiellappens - einschließlich Modellierung am Ort -
- 2392a Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe - einschließlich plastischer Deckung -
Diese Ziffern sind neben 2392 nicht berechnungsfähig.