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2383
Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
58,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
134,07€Höchstsatz ×3,5
204,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2043 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie
- 2044 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie
- 2050 Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
- 2417 Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle
- 2418 Replantation einer verpflanzten Mamille
- 2392a Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe - einschließlich plastischer Deckung -
Diese Ziffern sind neben 2383 nicht berechnungsfähig.