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2417
Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
46,63€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
107,25€Höchstsatz ×3,5
163,21€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 2383 Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -
- 2411 Absetzen einer Brustdrüse
- 2412 Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur
- 2413 Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)
- 2414 Reduktionsplastik der Mamma
- 2415 Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
- 2416 Aufbauplastik nach Mammaamputation - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
- 2418 Replantation einer verpflanzten Mamille
Diese Ziffern sind neben 2417 nicht berechnungsfähig.