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2417

Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
46,63€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
107,25€
Höchstsatz ×3,5
163,21€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 2383 Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -
  • 2411 Absetzen einer Brustdrüse
  • 2412 Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur
  • 2413 Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)
  • 2414 Reduktionsplastik der Mamma
  • 2415 Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
  • 2416 Aufbauplastik nach Mammaamputation - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
  • 2418 Replantation einer verpflanzten Mamille

Diese Ziffern sind neben 2417 nicht berechnungsfähig.

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