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2411
Absetzen einer Brustdrüse
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
53,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€Höchstsatz ×3,5
188,51€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2410 Operation eines Mammatumors
- 2412 Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur
- 2413 Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)
- 2417 Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle
Diese Ziffern sind neben 2411 nicht berechnungsfähig.